Die Niederschlagsereignisse im Sommer dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben große Schäden angerichtet. Dies soll in unserer Samtgemeinde vermieden werden. Deshalb möchten wir das Regenwasserrückhaltebecken Lammerkampsgrund oberhalb des Flecken Lauenau mit einem Notüberlauf versehen. Hintergrund ist der „Beinahebruch“ der ähnlich aufgebauten Steinbachtalsperre, die aufgrund eines blockierten Ablaufs im Sommer unkontrolliert übergelaufen ist. Dabei wurde wegen eines fehlenden Notüberlaufs die Grassode des Damms der Talsperre weggespült. Die Talsperre wäre beinahe gebrochen. Mit der jetzigen Ausführung würde beim Rückhaltebecken Lammerkampsgrund bei einem Überlaufen das Gleiche eintreten. Im Falle eines Dammbruchs würden Teile von Lauenau von einer 15 Schwimmbecken fassenden Flutwelle erfasst.
Beim Regenrückhaltebecken Lammerkampsgrund besteht der Ablauf aus einem Gitter und einem Rohr. Auch bei uns ist damit zu rechnen, dass sich dieser Ablauf wie bei der Steinbachtalsperre bei einem Extremereignis durch Geröll und Holz dicht setzen kann. Der Ablauf im Lammerkampsgrund sollte geröllsicher ausgebildet werden. Dies ist beispielsweise durch ein mehrere Meter vor dem Ablauf ausgebildetes Rechengitter größeren Querschnitts oder einem zweiten 2 m höherliegenden Ablauf, der im Anschluss in den Regelablaufquerschnitt einbindet, möglich.
Selbstverständlich sollen auch alle anderen Regenrückhaltebecken in unserer Samtgemeinde, die diesen Anforderungen heute nicht genügen, mit Notüberläufen und verstopfungssicheren Abläufen versehen werden.